Ist meine Spende steuerlich absetzbar?

Ja, denn ist ist eine kirchliche Spende, die Sie Ihrer Steuererklärung in voller Höhe angeben können.

Das Finanzamt berücksichtigt kirchliche Spenden bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. Hierfür können der Überweisungsträger oder der Kontoauszug in Kopie beigegeben werden.

Ab 200 Euro erstellen wir automatisch eine Spendenbescheinigung, bei kleineren Beträgen gerne auf Ihren Wunsch hin.

Wir sind als juristische Person öffentlichen Rechts nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen berechtigt.

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